22. Mai 2026
Wenn ein Paar entscheidet, dass es vorbei ist, beginnt nicht selten eine Phase, die emotional schon schwer genug ist – und dann kommt noch der bürokratische Apparat dazu. Formulare, Anwälte, Fristen, Begriffe wie Versorgungsausgleich oder Zugewinngemeinschaft, die sich anfühlen wie eine Fremdsprache. Viele Paare, die zu mir kommen, sind in genau dieser Phase: Sie wissen, dass sie sich trennen wollen oder bereits getrennt sind – aber sie wissen nicht, was das konkret bedeutet. Was kommt jetzt? In welcher Reihenfolge? Was müssen wir regeln?
Dieser Artikel gibt euch einen ehrlichen Überblick. Kein Rechtsglossar, kein erschlagender Paragraphendschungel – aber auch keine Verharmlosung. Und ganz wichtig: Ich bin Paartherapeutin, keine Rechtsanwältin. Für konkrete rechtliche Fragen braucht ihr zwingend anwaltliche Beratung. Was ich euch hier mitgeben kann, ist ein Überblick, der euch hilft, informiert in diesen Prozess zu gehen.
Bevor eine Scheidung in Deutschland überhaupt möglich ist, müssen beide Partner mindestens zwölf Monate getrennt gelebt haben. Das Trennungsjahr ist gesetzlich in § 1566 BGB festgehalten und soll sicherstellen, dass sich beide Seiten darüber klar werden, ob sie die Lebensgemeinschaft wirklich beenden wollen. Es ist also bewusst als Pause gedacht – nicht als Schikane.
Das Trennungsjahr muss nicht zwingend in getrennten Wohnungen verbracht werden. Wenn etwa finanzielle Gründe dagegensprechen, kann es auch unter einem Dach stattfinden – vorausgesetzt, ihr führt nachweislich keine gemeinsame Lebensgemeinschaft mehr. Entscheidend ist die sogenannte Trennung von Tisch und Bett: getrennte Haushaltsführung, getrennte Finanzen, kein gemeinsames eheliches Leben.
Was viele nicht wissen: Ein Versöhnungsversuch von einigen Wochen bis zu drei Monaten ist familienrechtlich unschädlich und unterbricht das Trennungsjahr nicht – kann aber steuerrechtlich Auswirkungen haben. Wenn ihr euch also während des Trennungsjahres kurz wieder annähert und es dann doch nicht klappt, müsst ihr nicht von vorne anfangen.
Sobald das Trennungsjahr abgelaufen ist, kann der Scheidungsantrag gestellt werden – in der Praxis sogar bereits etwa zwei bis drei Monate vor Ablauf, weil zwischen Antrag und Gerichtstermin ohnehin Zeit vergeht.
Ausnahme Härtefall: In bestimmten Situationen ist eine Scheidung auch ohne Trennungsjahr möglich, etwa wenn häusliche Gewalt vorlag und die Fortführung der Ehe objektiv unzumutbar ist. Dieser Weg ist jedoch die absolute Ausnahme und muss rechtlich sauber belegt werden.
Bevor wir weitergehen, eine Unterscheidung, die für alles andere relevant ist: Seid ihr euch einig, oder nicht?
Eine einvernehmliche Scheidung bedeutet, dass ihr beide die Scheidung wollt und die wesentlichen Folgesachen – Unterhalt, Vermögen, Kinder – gemeinsam klären könnt. In diesem Fall genügt es, dass nur einer von euch anwaltlich vertreten ist. Der andere muss keinen eigenen Anwalt beauftragen, solange er lediglich zustimmt und keine eigenen Anträge stellt. Das spart erheblich Kosten und Nerven.
Eine streitige Scheidung entsteht, wenn ihr euch über grundlegende Punkte nicht einigen könnt. In diesem Fall müssen beide Seiten anwaltlich vertreten sein, was die Gesamtkosten erheblich erhöht.
Und dann gibt es noch die Möglichkeit der Mediation: Ein neutraler Mediator hilft euch dabei, außergerichtlich eine Einigung zu finden – etwa zu Unterhalt, Sorgerecht oder Vermögensaufteilung. Die Kosten für eine Scheidungsmediation liegen je nach Umfang bei etwa 2.000 bis 5.000 Euro und können deutlich günstiger sein als ein streitiges Verfahren. Voraussetzung ist, dass ihr noch miteinander reden könnt – und das ist manchmal genau das, woran es hakt.
Eine Scheidung kann in Deutschland ausschließlich gerichtlich erfolgen. Vor dem Familiengericht besteht für den Antragsteller Anwaltszwang – das ist gesetzlich in § 114 FamFG geregelt. Es gibt keinen Weg daran vorbei: Mindestens ein Anwalt muss beteiligt sein.
Der Versorgungsausgleich ist einer der Punkte, bei dem die meisten Paare überrascht werden – weil er automatisch passiert. Er wird von Amts wegen vor dem Familiengericht verhandelt und betrifft die Rentenanwartschaften, die ihr beide während der Ehezeit erworben habt. Diese werden grundsätzlich hälftig aufgeteilt.
Konkret heißt das: Wer in der Ehe mehr gearbeitet und damit mehr Rentenpunkte angesammelt hat, gibt dem anderen Partner einen Teil davon ab. Das klingt simpel, wird aber in der Praxis schnell komplex – besonders wenn betriebliche Altersvorsorge, private Rentenversicherungen oder Auslandszeiten im Spiel sind.
Wenn die Ehe weniger als drei Jahre gedauert hat, findet kein Versorgungsausgleich statt. Und: Auf den Versorgungsausgleich kann in bestimmten Konstellationen verzichtet werden, etwa notariell im Rahmen einer Scheidungsfolgenvereinbarung.
Beim Zugewinnausgleich wird das Vermögen gegenübergestellt, das jeder von euch zu Beginn der Ehe hatte, und das, was am Ende der Ehezeit vorhanden ist. Die Differenz – also der während der Ehe erzielte Vermögenszuwachs – wird ausgeglichen. Wer in der Ehe mehr Vermögen aufgebaut hat, zahlt dem anderen die Hälfte der Differenz aus.
Erbschaften sind in der Regel ausgenommen – sie zählen zum sogenannten privilegierten Erwerb und werden dem Anfangsvermögen zugerechnet. Rentenanwartschaften gehören nicht in den Zugewinnausgleich, sondern werden gesondert über den Versorgungsausgleich geregelt. Wenn ihr einen Ehevertrag habt, der Gütertrennung vereinbart, entfällt der Zugewinnausgleich.
Es gibt zwei Arten von Unterhalt, die relevant werden können.
Trennungsunterhalt greift bereits während des Trennungsjahres. Derjenige, der weniger verdient, kann vom anderen Trennungsunterhalt einfordern – geregelt in § 1361 BGB.
Nachehelicher Unterhalt kann nach der Scheidung beansprucht werden, ist aber an bestimmte Voraussetzungen geknüpft – etwa Kinderbetreuung, Krankheit, Arbeitslosigkeit oder eine stark eingeschränkte Erwerbsfähigkeit. Nachehelicher Unterhalt ist nicht selbstverständlich und muss aktiv geltend gemacht werden.
Das gemeinsame Sorgerecht bleibt nach einer Scheidung in der Regel bestehen – die Scheidung ändert daran nichts. Was geregelt werden muss, ist der Aufenthalt der Kinder und der Umgang mit dem Elternteil, bei dem sie nicht hauptsächlich leben.
Aktuell gibt es in Deutschland unterschiedliche Modelle: das klassische Residenzmodell, bei dem die Kinder hauptsächlich bei einem Elternteil leben, sowie das Wechselmodell, bei dem sie die Zeit annähernd hälftig aufteilen. Gerichte ordnen zunehmend auch das Wechselmodell an – es hängt stark vom Einzelfall ab.
Die Scheidungskosten setzen sich aus Gerichtskosten und Anwaltskosten zusammen. Grundlage ist der sogenannte Verfahrenswert, der sich aus dem gemeinsamen Nettoeinkommen beider Partner berechnet – multipliziert mit dem Faktor drei. Gerichtskosten werden geteilt, die Anwaltskosten trägt jede Seite selbst.
Seit Juni 2025 gelten neue Gebührentabellen durch das Kostenrechtsänderungsgesetz (KostBRÄG 2025), was eine Erhöhung der Gerichts- und Anwaltsgebühren um durchschnittlich sechs Prozent bedeutet. Das solltet ihr bei eurer Planung berücksichtigen.
Als grobe Orientierung: Eine einvernehmliche Scheidung mit einem Anwalt ist deutlich günstiger als ein streitiges Verfahren mit zwei Anwälten. Der größte Kostentreiber ist fast immer der Konflikt – je mehr ihr vorab klärt, desto weniger zahlt ihr am Ende. Wer die Kosten nicht aufbringen kann, hat die Möglichkeit, Verfahrenskostenhilfe beim Gericht zu beantragen. Das ist eine staatliche Unterstützung, die einkommensabhängig gewährt wird.
Ich sage das nicht, weil es mein Thema ist – sondern weil es wahr ist: Der rechtliche Prozess einer Scheidung ist der kleinere Teil. Der größere Teil ist alles, was dazwischen passiert.
Wie kommuniziert ihr miteinander, wenn die Stimmung vergiftet ist? Wie erklärt ihr euren Kindern, was passiert – ohne den anderen schlecht zu machen? Wie trennt ihr euer gemeinsames Leben, wenn ihr noch in derselben Wohnung wohnt? Wie verhandelt ihr Finanzen, ohne dass jede Diskussion eskaliert?
Das sind keine rechtlichen Fragen. Und sie sind oft die schwierigeren.
Notiert das genaue Datum eurer Trennung. Es klingt banal, aber das Trennungsdatum ist rechtlich relevant – und wird später gefragt.
Informiert euch frühzeitig über eure finanzielle Situation: Rentenansprüche, Vermögen, Schulden. Je besser ihr vorbereitet seid, desto kürzer und günstiger das Verfahren.
Sucht anwaltliche Beratung – auch wenn ihr euch einig seid. Ein Erstgespräch bei einem Fachanwalt für Familienrecht hilft euch zu verstehen, auf was ihr Anspruch habt und worauf ihr achten müsst.
Wenn ihr merkt, dass die Kommunikation zwischen euch so beschädigt ist, dass ihr kaum noch sachlich miteinander sprechen könnt: Holt euch Unterstützung – nicht um die Beziehung zu retten, sondern um die Trennung so zu gestalten, dass ihr beide danach wieder Land unter den Füßen habt. In meiner Praxis begleite ich genau das: Paare, die nicht mehr zusammenbleiben wollen, aber einen Weg suchen, wie sie auseinandergehen, ohne sich gegenseitig zu zerstören. Wenn das nach etwas klingt, das ihr gerade braucht, könnt ihr euch gerne über meine Website melden – ein erstes Gespräch kostet nichts außer Zeit.
Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung. Für alle rechtlichen Fragen rund um eure Scheidung wendet euch bitte an einen Fachanwalt für Familienrecht. Rechtliche Angaben in diesem Artikel basieren auf dem Stand Mai 2026.
Fabienne Fleischmann ist Paartherapeutin und systemische Coach in Stuttgart. Sie begleitet Paare in Trennung oder Scheidung – für ein friedliches Auseinandergehen.
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Bundesministerium der Justiz – „Das Eherecht“ https://www.bmj.de Die offizielle Broschüre erklärt Scheidungsrecht, Unterhalt und Versorgungsausgleich verständlich. Hohe Glaubwürdigkeit, weil staatlich.
Deutsche Rentenversicherung – Versorgungsausgleich https://www.deutsche-rentenversicherung.de Direkt bei der Quelle nachschlagen, wie Rentenpunkte bei Scheidung aufgeteilt werden. Unverzichtbar für den Versorgungsausgleich-Abschnitt.
Verbraucherzentrale – Scheidung und Trennung https://www.verbraucherzentrale.de Neutral, unabhängig, kostenlos nutzbar. Gut für Leserinnen und Leser, die sich erst einmal orientieren wollen, bevor sie einen Anwalt aufsuchen.
Familienbund der Katholiken / Deutschen Familienverband https://www.familienbund.org Beratungsangebote für Familien in Trennungssituationen – auch für Nicht-Mitglieder zugänglich. Gut als ergänzender Hinweis, besonders wenn Kinder beteiligt sind.
Deutscher Anwaltverein – Anwaltssuche Familienrecht https://anwaltsuche.de Offizielle Suche nach Fachanwälten für Familienrecht nach Postleitzahl. Seriöser als kommerzielle Vermittlungsportale.
Kategorien:
Allgemein, Paartherapie